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Gerne unterstützen wir Sie bei der Finanzierung von Immobilien und beraten Sie zu allen Versicherungen (vom A- Auto bis zum Besuch beim Z- Zahnarzt).

Einen angenehmen und informativen Aufenthalt auf unserer Seite wünscht
Ihre Sandmann KG
Jürgen Beljan

Silvesterfeiern Augenmaß beim Böllerspaß  

Hameln, 29.12.2025 – Die Silvesterparty ist organisiert, die Freunde sind eingeladen und die Vorfreude ist groß. Doch leider ist gerade diese Jahresendfeier oft diejenige mit den meisten Unfällen und Schäden. Spätestens dann stellt sich die Frage, wie gut man versichert ist.

Dass Silvesterschäden keine finanziellen Bagatellen sind, zeigen Zahlen der Versicherungen: Allein die Autoschäden durch Brände infolge von Böllern und Raketen kosten die Versicherungswirtschaft jedes Jahr mehrere Millionen. Hinzu kommen noch Schadenskosten an Häusern und Wohnungen.

„Wer vorsichtig ist und es umsichtig und sachgerecht mit handelsüblichen Silvesterböllern krachen lässt, dem hält die private Haftpflichtversicherung den Rücken von Ansprüchen anderer frei". Knallbegeisterte sollten beim Kauf auf das CE oder das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) achten und keinesfalls selbstgebaute Böller und Raketen verwenden oder gar von dubiosen Internethändlern.

Für Schäden in der Wohnung, an Kleidung und Elektrogeräten ist die Hausratversicherung zuständig. Die für das Haus bestehende Wohngebäudeversicherung übernimmt die Reparaturen am Gebäude. Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt, erhält die anfallenden Heilbehandlungskosten von der Krankenversicherung ersetzt. Für selbstverschuldete Silvesterunfälle, die zur Invalidität führen, kommt die private Unfallversicherung auf.

„Ist das Auto in Brand geraten, zahlt die Kaskoversicherung, es gibt dafür keine Rabattrückstufung. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn das eigene Auto in der Silvesternacht mutwillig beschädigt wurde“.

Anders als bei Sachschäden, wird es bei Verletzungen und bleibenden Personenschäden sehr teuer. Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen können dann versuchen, Behandlungskosten und Rentenzahlungen von den Verursachern zurückzuholen. Auch Feuerversicherungen fordern oft Zahlungen zurück, wenn ein Täter ermittelt wurde. Wird diesem sogar eine Schädigungsabsicht oder Umgang mit nicht silvesterüblichen Explosivstoffen nachgewiesen, darf seine private Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern - und der Täter muss selbst zahlen, bis zur privaten Insolvenz.

„Je nach Größe und Umfang des Schadens, ist es notwendig, Anzeige bei der Polizei zu erstatten", empfiehlt das Sandmann Team, „und das am besten innerhalb einer Woche." Doch aus den eigenen Versicherungsverträgen kommt meist schneller und mehr Geld.


Mit wenig viel erreichen: Meist geht es um Tausender - Frist bei höheren Kosten oft nicht abgelaufen

Hameln, 22.12.2025 – Meist im Dezember verschicken die Kfz-Versicherungen ihre Mitteilungen über die Höhe der Kfz-Versicherungsprämien für das nächste Jahr. Bei manchem Autofahrer ruft sie Stirnrunzeln und sogar Unmut über eine Erhöhung hervor, vor allem dann, wenn im laufenden Jahr ein selbstverschuldeter Schaden zu beklagen war. Folge: In der Kfz-Schadenfreiheitsklasse wird man zurückgestuft und die Kfz-Prämien steigen in den Folgejahren.

Es besteht jedoch eine Möglichkeit, dies zu vermeiden und seine Beiträge wieder auf das ursprüngliche Niveau zu senken, wenn man den bereits regulierten Schaden der Versicherung erstattet.

„In der Regel informieren die Kfz-Versicherer bei Schadenshöhen von 500 bis 1.000 Euro automatisch ihre Kunden über die Höhe der geleisteten Schadenszahlungen“. „Bei diesen Schadenshöhen ist eine Rückzahlung fast immer sinnvoll, weil die Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse in den Folgejahren meistens viel mehr kostet. Aber auch bei Schadenshöhen von 1.000 bis zu 1.500 Euro sollte man eine Rückzahlung ernsthaft prüfen.“

Allerdings benachrichtigen längst nicht alle Versicherer von selbst bei Schäden über 500 Euro. Deshalb raten Versicherungskaufleute: Wer bisher noch keine Mitteilung erhalten hat, sollte diese Information bei seinem Versicherer anfordern, falls eine Schadensregulierung in diesem Jahr stattfand. Dann erst wird die Sechsmonatsfrist zur Rückzahlung in Gang gesetzt und Kunden haben genügend Zeit, um die alternative Selbstzahlung in Ruhe mit dem Versicherungskaufmann vor Ort zu prüfen. So kann mit relativ geringem Aufwand viel erreicht werden.


Advent, Advent ein Feuer brennt… Vorsicht bei Weihnachtsdeko und offenen Flammen

Hameln, 16.12.2025 – Von Ende November an trocknen die Adventskränze vor sich hin, und spätestens ab Heiligabend gilt das auch für die Weihnachtsbäume. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die Brandgefahr dadurch nicht immens zunehmen würde.

In der beschaulichen Weihnachtszeit wird immer wieder die Gefahr von Zimmerbränden unterschätzt: Rund 6.000 Mal brennt es in deutschen Wohnzimmern mit einem durchschnittlichen Schadenswert von 4.900 Euro im Einzelfall. So zahlten die Versicherer im letzten Jahr rund 31 Millionen Euro für Brandschäden. Insbesondere Kerzen sollten nie unbeaufsichtigt in der Nähe von Nadelhölzern brennen, weil sich trockene Tannennadeln sehr rasch entzünden und minutenschnell Zimmerbrände mit Temperaturen von bis zu 1000 Grad Celsius entstehen lassen.

"Wenn es trotz aller Vorsicht doch zur Katastrophe kommt, bitte nicht mit Löschwasser geizen", ermuntert das Team der Sandmann KG, zu beherztem Eingreifen. „Denn die durch Wasser ruinierten Sachen werden, wie auch die durch das Feuer vernichteten, von der Hausratversicherung bezahlt, - auch die Weihnachtsgeschenke.“

Bei einem Zimmerbrand geht es meist nur um die Reparatur eines Tisches, um Reinigungskosten und um Tapeten, manchmal aber um 50.000 Euro und mehr. Wenn nämlich brennender Kunststoff (Tischplatten, Schrankbeschichtungen etc.) gefährliche Stoffe freisetzt, können diese die gesamte Wohnungseinrichtung und die Kleidung durchdringen und müssen vollständig entsorgt werden.

Bei Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise durch eine unbeaufsichtigte Kerzenflamme im Zimmer, können die Gerichte das letzte Wort haben und die Versicherung kann ihre Erstattungsleistung mindern. In neueren Versicherungsbedingungen geht es den Geschädigten besser: Viele Versicherer leisten nun auch in diesen Fällen. Ob der sogenannte "Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit" mitversichert ist, und in welchem Umfang, kann der betreuende Versicherungskaufmann schnell beantworten.

Für die viel höheren Schäden am Gebäude ist die Feuerversicherung des Hauses zuständig, die sich jedoch von einem Mieter einen Teil des Geldes zurückholt, wenn dieser den Brand schuldhaft verursacht hat. Eine Privathaftpflichtversicherung des Mieters kann hier die Ansprüche regulieren, sie sollte ohnehin in keinem Haushalt fehlen.


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Unfall

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Ob bei der Gartenarbeit, beim Sport oder im Urlaub: Ein unbedachter Schritt und das Schicksal schlägt zu. Glück hat, wer noch einmal mit einem blauen Auge davon kommt. Doch oft wird aus einem kleinen Fehltritt ein gefährlicher Unfall – statistisch gesehen alle vier Sekunden. Und die meisten davon passieren in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung hilft da nicht, denn sie zahlt nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, im Kindergarten oder in der Schule sowie auf den Wegen dorthin und wieder zurück nach Hause.

Schließen Sie diese Sicherheitslücke und schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Denn häufig erschweren dadurch entstehende Kosten, z. B. für notwendige Umbaumaßnahmen oder Einkommensverluste, die Situation nach einem Unfall zusätzlich. Am besten geht das mit der Unfallversicherung. Die kostet wenig, leistet dafür aber umso mehr.

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Gasvergleich

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Gasvergleich lohnt sich

Seit der Liberalisierung des Gasmarktes können Sie als Kunde selbst entscheiden, bei welchem Versorger Sie Ihr Erdgas beziehen. Überregionale Gasanbieter sind oft wesentlich preiswerter als örtliche Grundversorger. Je nach Höhe des Verbrauchs liegt das Sparpotential häufig bei mehreren hundert Euro im Jahr. Der Wechsel zu einem günstigeren Gaslieferer entlastet Ihre Haushaltskasse also deutlich.


Thema Nr.1 = Stromverbrauch

 
 
 

 

 


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