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Neu in 2022

Was sich bei Absicherung und Vorsorge ändert


Auch im neuen Jahr bin ich gerne für Sie da

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Energiekosten, Pflegeunterstützung oder Regionalklassen in der Kfz –
mit dem Jahreswechsel traten wichtige Änderungen für Verbraucher in Kraft


Betriebsrenten: Zuschüsse

Betriebsrenten: Zuschüsse

Seit 1.1.2022 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für bestehende Entgeltumwandlungen ihrer Mitarbeiter zur bAV einen Zuschuss zu leisten. Damit erhöht sich tendenziell die Versorgung aller bAV-Sparer. Welche Möglichkeiten es hier genau gibt, können wir in einem Gespräch gern klären.

Beitragszuschlag für Kinderlose

Beitragszuschlag für Kinderlose

Der Beitragszuschlag auf die Pflegepflichtversicherung für Kinderlose in der Gesetzlichen Krankenversicherung stieg von 0,25 Prozent auf 0,35 Prozent. Dieser Zuschlag ist vom Versicherten allein zu tragen; er erhält keinen Zuschuss von seinem Arbeitgeber.

Grundfreibetrag steigt

Grundfreibetrag steigt

Der Grundfreibetrag, also der steuerfreie Teil Ihres Einkommens erhöhte sich zum 1. Januar 2022 für Alleinstehende von 9.744 Euro auf 9.984 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag: 19.968 Euro.

CO2-Abgabe steigt

CO2-Abgabe steigt

Zum Jahreswechsel erhöhte sich die CO2-Abgabe von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO2. Umgerechnet auf einen Liter Benzin entspricht das einen Aufschlag von 8,4 Cent (Diesel: +9,5 Cent). Heizöl verteuert sich um 1,6 Cent pro Liter.

Energiekosten

Energiekosten

Die Umlage für Wind- und Solarenergie (EEG-Umlage) sank 2022 um 2,8 Cent je Kilowattstunde, in 2023 sollen dann auch die restlichen 3,7 Cent wegfallen und Stromkunden somit entlasten.

Porto steigt

Porto steigt

Die Post erhöhte ihre Gebühren zum Jahreswechsel. Eine Postkarte beispielsweise kostet nun 70 Cent (vorher 60 Cent). Ein Standardbrief 85 Cent (80 Cent) und ein Einschreiben verteuert sich von 2,50 auf 2,65 Euro.

Kfz: Neue Regionalklassen

Kfz: Neue Regionalklassen

Rund 25 Prozent aller Autofahrer werden seit 2022 in der Kfz-Haftpflicht einer neuen Regionalklasse zugeordnet. Sie bestimmt darüber, wie teuer ein bestimmtes Auto in der Versicherung ist. Laut dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft können sich knapp 4,2 Millionen Autofahrer über günstigere Klassen freuen, rund 5 Millionen werden hingegen hochgestuft. Abhängig ist dies von der Schadenbilanz in der jeweiligen Region.

Mindestlohn & Minijobs

Mindestlohn & Minijobs

Der Mindestlohn stieg zu Jahresbeginn von 9,60 auf 9,82 Euro pro Stunde. Im Juli erfolgt eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro. Die neue Regierung strebt zudem eine mittelfristige Anhebung auf 12 Euro pro Stunde an. Auch die Grenzen für steuer- und sozialversicherungsfreie Minijobs will Neukanzler Olaf Scholz von 450 auf 520 Euro anheben. Die von Midijobs auf 1.600 Euro.

Mehr Bafög in Aussicht

Mehr Bafög in Aussicht

Auch das Bafög-System soll reformiert werden. Studierende sollen es länger gezahlt bekommen, zudem soll es weniger an das Einkommen der Eltern gekoppelt, dafür aber an die Mietentwicklung angepasst werden.

Beitragsbemessungsgrenzen

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der Sozialversicherung bleiben in 2022 größtenteils stabil, in der Rentenversicherung sinken sie im Westen sogar. Grund ist die Corona-Pandemie, die das steigende Lohnniveau der vergangenen Jahre weitestgehend ausbremste. Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung bleibt stabil. Wer über 5.362,50 Euro brutto pro Monat verdient, kann sich auch als Angestellter privat krankenversichern lassen.

Entlastung bei Pflegekosten

Entlastung bei Pflegekosten

Stationäre Pflege ist für Betroffene nun günstiger. Die Pflegeversicherung zahlt nun einen jährlich steigenden Zuschuss zum Eigenanteil. So übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr 5 Prozent des Eigenanteils, im zweiten 25 Prozent, im dritten 45 Prozent und in allen folgenden Jahren 70 Prozent. Auch in der ambulanten Pflege steigen die Sachleistungsbezüge, sowie der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege.

Senkung Höchstrechnungszins

Senkung Höchstrechnungszins

Der Höchstrechnungszins sinkt von 0,9 Prozent in 2021 auf 0,25 Prozent ab 2022. Der Höchstrechnungszins ist der Zinssatz, den Versicherungsunternehmen ihren Kundinnen und Kunden maximal auf ihren Sparanteil zusagen dürfen. Das wirkt sich auf Vorsorgeverträge aus, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden und gilt auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).


Von welchen Neuerungen sind Sie und Ihre Angehörigen betroffen? Lassen Sie uns zusammen prüfen, wo Sie Ihre Vorsorge weiter optimieren können.


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