Schön, dass Sie den Weg zur Sandmann KG gefunden haben. Wir sind seit über 51 Jahren für bestmögliche, freie und individuelle Optimierung Ihrer Finanzierungen, Immobilien und Versicherungen im Raum Hameln (Weserbergland / Region Hannover) für Sie da.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Finanzierung von Immobilien und beraten Sie zu allen Versicherungen (vom A- Auto bis zum Besuch beim Z- Zahnarzt).
Hameln, 7. Januar 2026 – Der jüngste Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen‑Buer Ende 2025 zeigte eindrucksvoll, wie unsicher Bankschließfächer trotz massiver Sicherheitsanlagen sein können. Mehr als 3.000 Fächer wurden Ende Dezember 2025 gewaltsam geöffnet, die Beute liegt Schätzungen zufolge bei über 100 Millionen Euro. Viele Betroffene hatten Werte weit oberhalb der abgesicherten Summen eingelagert – teils im sechsstelligen Bereich.
Was viele nicht wissen: „Der Inhalt eines Bankschließfachs ist in Deutschland rechtlich nicht automatisch voll versichert“. „Die tatsächliche Absicherung hängt vom jeweiligen Mietvertrag des Bankschließfachs, eingeschlossenen oder optionalen Zusatzdeckungen sowie der Sicherheitslage der Bank ab. Oft umfassen die integrierten Policen lediglich 10.000 bis 20.000 Euro, in einigen Fällen auch darüber. Für hochwertigen Schmuck, Goldbestände oder Bargeld reicht dies jedoch häufig nicht aus.“
Dabei ist Bargeld besonders kritisch: Denn viele Bank‑, Hausrat- und Zusatzpolicen decken Bargeld nur eingeschränkt oder gar nicht ab. Selbst in guten Hausratverträgen liegt die Entschädigung für Schließfächer häufig bei überschaubaren Summen zwischen ein- bis fünftausend Euro.
Kunden haben grundsätzlich drei Möglichkeiten, ihre Werte besser zu schützen:
Höherversicherung über die Bank,
Deckung über die Hausratversicherung,
eine eigenständige Schließfachversicherung mit hohen und flexiblen Versicherungssummen.
Wir raten deshalb dringend, bestehende Verträge zu prüfen, die tatsächlichen Werte realistisch zu dokumentieren und die Deckung an den individuellen Bedarf anzupassen. Denn auch wenn Banken verpflichtet sind, ihre Tresorräume nach technischem Standard zu sichern, führt ein Sicherheitsversäumnis nur in Ausnahmefällen zu einer weitergehenden Haftung und muss dann im Zweifelsfall langwierig gerichtlich eingeklagt werden.
Hameln, 29.12.2025 – Die Silvesterparty ist organisiert, die Freunde sind eingeladen und die Vorfreude ist groß. Doch leider ist gerade diese Jahresendfeier oft diejenige mit den meisten Unfällen und Schäden. Spätestens dann stellt sich die Frage, wie gut man versichert ist.
Dass Silvesterschäden keine finanziellen Bagatellen sind, zeigen Zahlen der Versicherungen: Allein die Autoschäden durch Brände infolge von Böllern und Raketen kosten die Versicherungswirtschaft jedes Jahr mehrere Millionen. Hinzu kommen noch Schadenskosten an Häusern und Wohnungen.
„Wer vorsichtig ist und es umsichtig und sachgerecht mit handelsüblichen Silvesterböllern krachen lässt, dem hält die private Haftpflichtversicherung den Rücken von Ansprüchen anderer frei". Knallbegeisterte sollten beim Kauf auf das CE oder das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) achten und keinesfalls selbstgebaute Böller und Raketen verwenden oder gar von dubiosen Internethändlern.
Für Schäden in der Wohnung, an Kleidung und Elektrogeräten ist die Hausratversicherung zuständig. Die für das Haus bestehende Wohngebäudeversicherung übernimmt die Reparaturen am Gebäude. Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt, erhält die anfallenden Heilbehandlungskosten von der Krankenversicherung ersetzt. Für selbstverschuldete Silvesterunfälle, die zur Invalidität führen, kommt die private Unfallversicherung auf.
„Ist das Auto in Brand geraten, zahlt die Kaskoversicherung, es gibt dafür keine Rabattrückstufung. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn das eigene Auto in der Silvesternacht mutwillig beschädigt wurde“.
Anders als bei Sachschäden, wird es bei Verletzungen und bleibenden Personenschäden sehr teuer. Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen können dann versuchen, Behandlungskosten und Rentenzahlungen von den Verursachern zurückzuholen. Auch Feuerversicherungen fordern oft Zahlungen zurück, wenn ein Täter ermittelt wurde. Wird diesem sogar eine Schädigungsabsicht oder Umgang mit nicht silvesterüblichen Explosivstoffen nachgewiesen, darf seine private Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern - und der Täter muss selbst zahlen, bis zur privaten Insolvenz.
„Je nach Größe und Umfang des Schadens, ist es notwendig, Anzeige bei der Polizei zu erstatten", empfiehlt das Sandmann Team, „und das am besten innerhalb einer Woche." Doch aus den eigenen Versicherungsverträgen kommt meist schneller und mehr Geld.
Hameln, 22.12.2025 – Meist im Dezember verschicken die Kfz-Versicherungen ihre Mitteilungen über die Höhe der Kfz-Versicherungsprämien für das nächste Jahr. Bei manchem Autofahrer ruft sie Stirnrunzeln und sogar Unmut über eine Erhöhung hervor, vor allem dann, wenn im laufenden Jahr ein selbstverschuldeter Schaden zu beklagen war. Folge: In der Kfz-Schadenfreiheitsklasse wird man zurückgestuft und die Kfz-Prämien steigen in den Folgejahren.
Es besteht jedoch eine Möglichkeit, dies zu vermeiden und seine Beiträge wieder auf das ursprüngliche Niveau zu senken, wenn man den bereits regulierten Schaden der Versicherung erstattet.
„In der Regel informieren die Kfz-Versicherer bei Schadenshöhen von 500 bis 1.000 Euro automatisch ihre Kunden über die Höhe der geleisteten Schadenszahlungen“. „Bei diesen Schadenshöhen ist eine Rückzahlung fast immer sinnvoll, weil die Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse in den Folgejahren meistens viel mehr kostet. Aber auch bei Schadenshöhen von 1.000 bis zu 1.500 Euro sollte man eine Rückzahlung ernsthaft prüfen.“
Allerdings benachrichtigen längst nicht alle Versicherer von selbst bei Schäden über 500 Euro. Deshalb raten Versicherungskaufleute: Wer bisher noch keine Mitteilung erhalten hat, sollte diese Information bei seinem Versicherer anfordern, falls eine Schadensregulierung in diesem Jahr stattfand. Dann erst wird die Sechsmonatsfrist zur Rückzahlung in Gang gesetzt und Kunden haben genügend Zeit, um die alternative Selbstzahlung in Ruhe mit dem Versicherungskaufmann vor Ort zu prüfen. So kann mit relativ geringem Aufwand viel erreicht werden.
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Schließen Sie diese Sicherheitslücke und schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Denn häufig erschweren dadurch entstehende Kosten, z. B. für notwendige Umbaumaßnahmen oder Einkommensverluste, die Situation nach einem Unfall zusätzlich. Am besten geht das mit der Unfallversicherung. Die kostet wenig, leistet dafür aber umso mehr.
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Seit der Liberalisierung des Gasmarktes können Sie als Kunde selbst entscheiden, bei welchem Versorger Sie Ihr Erdgas beziehen. Überregionale Gasanbieter sind oft wesentlich preiswerter als örtliche Grundversorger. Je nach Höhe des Verbrauchs liegt das Sparpotential häufig bei mehreren hundert Euro im Jahr. Der Wechsel zu einem günstigeren Gaslieferer entlastet Ihre Haushaltskasse also deutlich.

