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Hameln, 8. Oktober 2026 – Im Herbst kommt vieles in der Natur zur Ruhe, vorher aber fällt viel Laub von den Bäumen. Nachlässige Grundstückseigner oder Mieter kommen dabei gar nicht so schlecht weg: Denn erfahrungsgemäß werden sie nur in sehr seltenen Fällen zur Verantwortung gezogen, wenn sie nasses Laub nicht weggeräumt haben. Sollte trotzdem ein Gericht der Klage eines Verunglückten stattgeben, ist es von Vorteil für die Beklagten, wenn ihre Nachlässigkeit nicht so weit gegangen ist, dass sie keine eigene private Haftpflichtversicherung haben. Denn diese übernimmt die gerichtlich festgestellten Forderung eines klagenden Fußgängers oder Radfahrers. Und die kann schon mal bei einer Invaliditätsrente einen sechsstelligen Betrag ausmachen.
Bei Gebäuden kann auch die Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung, bei einem Ladenlokal die Betriebshaftpflichtversicherung die Verunglückten entschädigen. Der Gebäudeeigentümer kann aber die so genannte Verkehrssicherungspflicht, also das Freiräumen des Bürgersteigs von rutschigem, nassen Laub an seine Mieter per Hausordnung delegieren. „Und dann kommt für sie wieder die eigene private Haftpflichtversicherung ins Spiel“, informiert Jügen Beljan.
Schäden durch Bäume
Herbstzeit ist auch die Zeit der Stürme. Erfahrungsgemäß sind dabei Bäume großen Windkräften ausgesetzt, was bei einigen zu Astbrüchen oder noch Schlimmeren führt. Wenn nun Nachbars Baum - oder einer der Gemeinde - sowie abgerissene große Äste schwere Schäden an Autos oder Häusern anrichten, hilft meistens nur die eigene Gebäudeversicherung. Die kann später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Schuldvorwurf zu machen ist, ob er beispielsweise einen erkennbar kranken Baum vorher hätte entfernen lassen müssen.
Dann müsste er der Versicherung das Geld für die Schadenregulierung erstatten. „Das ist aber ein sehr seltener Fall“, wie Jügen Beljan betont, „so dass man am besten die Jagd nach einem eventuell Schuldigen den Profis überlässt.“ Ist der eigene Baum im Herbststurm umgefallen, sieht man nach, ob die hohen Entsorgungskosten für Holz und mitversichert sind.
Unfälle absichern
Viele Hobbygärtner machen jetzt ihren Garten winterfest. Bei Verletzungen während der Gartenarbeiten übernimmt in der Regel die eigene Krankenversicherung die Kosten. Eine sinnvolle Ergänzung kann hier eine private Unfallversicherung mit Leistungen wie Invaliditätskapital, Unfallrente oder Krankenhaustagegeld sein, insbesondere wenn man nach einem Sturz von der meterhohen Leiter einen bleibenden Schaden davonträgt. Denn bei solchen Ausrutschern hilft meist die eigene Versicherung am schnellsten. Dabei sind bei Fragen zu Vertragsdetails die Versicherungskaufleute die richtigen Ansprechpartner.
Hameln, 02.10.2026 – Mit Beginn der dunklen Jahreszeit ist für Autofahrer erhöhte Vorsicht angebracht. Nicht nur Nebel, Laub und rutschige Straßen werden jetzt tückisch, sondern auch das Risiko von Wildunfällen steigt wieder. Rund 276.000 Kollisionen von großen Wildtieren mit Kraftfahrzeugen gibt es pro Jahr, das sind mehr als 750 täglich auf deutschen Straßen, sagt die Versicherungswirtschaft.
„Dabei können die Schäden am eigenen Fahrzeug beachtlich sein“, betont das Sandmann Team. „Doch die meisten sind über die Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt. Eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes findet dabei nicht statt.“
Zur Vermeidung von Schwierigkeiten sollten Wildschäden aber unverzüglich bei der Polizei oder der zuständigen Forstbehörde gemeldet werden. Dann erhält man ein sogenannte Wildschadenbescheinigung.
Nach der Schadensanzeige bei der Kfz-Versicherung werden im Rahmen der Voll- und Teilkasko nur Fahrzeugschäden ersetzt, die durch einen Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild (Reh, Wildschein) entstanden sind. Einige Kfz-Versicherer decken in ihren Policen auch Kollisionsschäden durch weitere oder sogar alle Tiere ab. Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt durch die Schadenregulierung nicht. Bei Vertragsfragen wendet man sich am besten an den Versicherungsvermittler seines Vertrauens.
Was tun bei Schreckreaktionen?
Wird der Schaden nicht durch das Tier direkt verursacht, sondern entsteht er durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Wild, können trotzdem Leistungen von der Teilkaskoversicherung als so genannte "Rettungskosten" gefordert werden. Allerdings muss der Geschädigte den Nachweis führen, dass sich Wild auf der Fahrbahn befunden und damit die unmittelbare Gefahr eines Zusammenstoßes bestanden hatte. Dies setzt voraus, dass Zeugen oder Fotos für den Schadenshergang beziehungsweise im Falle einer Berührung mit dem Tier, Spuren (Haare, Blutreste) vorhanden sind. Darüber hinaus muss die Rettungshandlung auch objektiv sinnvoll gewesen sein. Bei kleineren Tieren (z. B. Hase, Marder) ist nämlich nach der geltenden Rechtsprechung ein selbstgefährdendes Ausweichen nicht zulässig.
Auch Hartgesottene sollten aufpassen: Denn die Aneignung von überfahrenem Wild zum Zwecke des Verzehrs erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei und kann strafrechtlich geahndet werden.
Hameln, 03.09.2026 – In Deutschland verunfallten 2024 (neuere Zahlen liegen nicht vor) rund eine Million Schüler, davon 434 so schwer, dass die Betroffenen eine gesetzliche Rente erhielten. Doch wird diese fürs Leben reichen? „Mitnichten“, sagt das Sandmann Team und erklärt: „Ein 14-Jähriger erhält bei einem eingetretenen Unfall mit 60-prozentiger Invalidität bundeseinheitlich eine Rente von derzeit 527 Euro monatlich. Bei völliger Erwerbsunfähigkeit bekommt ein Schulkind 878 Euro. Das ist für das zukünftige Leben garantiert zu wenig.“
Nach einem Unfall mit Langzeitfolgen ist daher der Finanzbedarf groß, um ein einigermaßen angemessenes Leben zu führen. Schließlich muss evtl. die Wohnung barrierefrei umgebaut sowie teilweise Pflegedienste in Anspruch genommen werden. Zudem passieren die meisten schweren Schulkinder-Unfälle in der Freizeit. Dann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung gar nichts.
Deshalb empfiehlt das SET, Eltern schulpflichtiger Kinder, sich Gedanken über eine sinnvolle Absicherung zu machen. In Betracht käme hier eine private Kinderunfallversicherung, deren Leistungen zusätzlich zu denen der gesetzlichen ausbezahlt würden.
Dieser private Schutz ist gar nicht teuer. Sind zum Beispiel für den Fall der Vollinvalidität rund eine Million Euro als Zahlung vereinbart, liegen die Versicherungskosten bei etwa 25 Euro monatlich, wenn man einen modernen Progressionstarif wählt. „Damit die Absicherung im Katastrophenfall nicht zum ärmlichen Trostpflaster wird, sollte man diese Größenordnung im Interesse der Kinder wählen“, sagt Beljan. „Zudem greift die private Unfallversicherung nicht nur in der Schule und auf dem Schulweg, sondern auch während aller Freizeitaktivitäten der Kinder. Und gerade dort passieren die meisten Kinderunfälle.“
Das eigene Einkommen finanziert den Alltag und bildet für die meisten Menschen die wirtschaftliche Grundlage ihres Lebens. Umso wichtiger ist eine Absicherung für den Fall, dass Krankheit oder Unfall die Arbeitskraft längerfristig einschränken. Immerhin muss laut Langzeitstatistiken jeder Vierte seinen Beruf frühzeitig aufgeben – meist aus gesundheitlichen Gründen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet dafür den umfassendsten Schutz. D... [ mehr ]
Beim Fensterputzen rutscht die Leiter weg, auf der Fahrradtour endet eine Kurve mit einem Sturz oder beim Sport verletzt man sich das Knie schwer. Unfälle passieren überall, insbesondere in der Freizeit. Viele unterschätzen dabei, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen bei der Arbeit, in Schule und Kita sowie auf die versicherten Wege dorthin und zurück leistet. Das private Leben bleibt damit über weite Strecken außen vor.
Frei... [ mehr ]
Kinder entdecken die Welt mit viel Neugier und manchmal etwas zu viel Schwung. Wenn beim Besuch bei Freunden das Glas über den Laptop kippt oder beim Fußballspielen eine Scheibe zu Bruch geht, scheint für die Eltern die Sache zunächst klar: Schaden melden und die Haftpflicht zahlt. Bei kleinen Kindern kann es allerdings anders laufen.
Bedingungscheck „deliktunfähig“Kinder unter sieben Jahren gelten als deliktunfähig. Der Gesetzgeber ... [ mehr ]
Eine Grippe ist meist nach einigen Tagen überstanden. Nach einer Operation oder bei einer ernsthaften Erkrankung kann die Rückkehr in den Beruf dagegen Wochen oder Monate dauern. Angestellte erhalten ihr Gehalt in der Regel sechs Wochen weiter. Danach übernimmt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse. Allerdings fällt das Krankengeld geringer aus als das bisherige Einkommen und für Selbstständige entsteht die finanzielle Lücke sogar deutlich... [ mehr ]
Ob bei der Gartenarbeit, beim Sport oder im Urlaub: Ein unbedachter Schritt und das Schicksal schlägt zu. Glück hat, wer noch einmal mit einem blauen Auge davon kommt. Doch oft wird aus einem kleinen Fehltritt ein gefährlicher Unfall – statistisch gesehen alle vier Sekunden. Und die meisten davon passieren in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung hilft da nicht, denn sie zahlt nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, im Kindergarten oder in der Schule sowie auf den Wegen dorthin und wieder zurück nach Hause.
Schließen Sie diese Sicherheitslücke und schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Denn häufig erschweren dadurch entstehende Kosten, z. B. für notwendige Umbaumaßnahmen oder Einkommensverluste, die Situation nach einem Unfall zusätzlich. Am besten geht das mit der Unfallversicherung. Die kostet wenig, leistet dafür aber umso mehr.
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Seit der Liberalisierung des Gasmarktes können Sie als Kunde selbst entscheiden, bei welchem Versorger Sie Ihr Erdgas beziehen. Überregionale Gasanbieter sind oft wesentlich preiswerter als örtliche Grundversorger. Je nach Höhe des Verbrauchs liegt das Sparpotential häufig bei mehreren hundert Euro im Jahr. Der Wechsel zu einem günstigeren Gaslieferer entlastet Ihre Haushaltskasse also deutlich.

