Schön, dass Sie den Weg zur Sandmann KG gefunden haben. Wir sind seit über 51 Jahren für bestmögliche, freie und individuelle Optimierung Ihrer Finanzierungen, Immobilien und Versicherungen im Raum Hameln (Weserbergland / Region Hannover) für Sie da.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Finanzierung von Immobilien und beraten Sie zu allen Versicherungen (vom A- Auto bis zum Besuch beim Z- Zahnarzt).
Hameln, 22.12.2025 – Meist im Dezember verschicken die Kfz-Versicherungen ihre Mitteilungen über die Höhe der Kfz-Versicherungsprämien für das nächste Jahr. Bei manchem Autofahrer ruft sie Stirnrunzeln und sogar Unmut über eine Erhöhung hervor, vor allem dann, wenn im laufenden Jahr ein selbstverschuldeter Schaden zu beklagen war. Folge: In der Kfz-Schadenfreiheitsklasse wird man zurückgestuft und die Kfz-Prämien steigen in den Folgejahren.
Es besteht jedoch eine Möglichkeit, dies zu vermeiden und seine Beiträge wieder auf das ursprüngliche Niveau zu senken, wenn man den bereits regulierten Schaden der Versicherung erstattet.
„In der Regel informieren die Kfz-Versicherer bei Schadenshöhen von 500 bis 1.000 Euro automatisch ihre Kunden über die Höhe der geleisteten Schadenszahlungen“. „Bei diesen Schadenshöhen ist eine Rückzahlung fast immer sinnvoll, weil die Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse in den Folgejahren meistens viel mehr kostet. Aber auch bei Schadenshöhen von 1.000 bis zu 1.500 Euro sollte man eine Rückzahlung ernsthaft prüfen.“
Allerdings benachrichtigen längst nicht alle Versicherer von selbst bei Schäden über 500 Euro. Deshalb raten Versicherungskaufleute: Wer bisher noch keine Mitteilung erhalten hat, sollte diese Information bei seinem Versicherer anfordern, falls eine Schadensregulierung in diesem Jahr stattfand. Dann erst wird die Sechsmonatsfrist zur Rückzahlung in Gang gesetzt und Kunden haben genügend Zeit, um die alternative Selbstzahlung in Ruhe mit dem Versicherungskaufmann vor Ort zu prüfen. So kann mit relativ geringem Aufwand viel erreicht werden.
Hameln, 16.12.2025 – Von Ende November an trocknen die Adventskränze vor sich hin, und spätestens ab Heiligabend gilt das auch für die Weihnachtsbäume. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die Brandgefahr dadurch nicht immens zunehmen würde.
In der beschaulichen Weihnachtszeit wird immer wieder die Gefahr von Zimmerbränden unterschätzt: Rund 6.000 Mal brennt es in deutschen Wohnzimmern mit einem durchschnittlichen Schadenswert von 4.900 Euro im Einzelfall. So zahlten die Versicherer im letzten Jahr rund 31 Millionen Euro für Brandschäden. Insbesondere Kerzen sollten nie unbeaufsichtigt in der Nähe von Nadelhölzern brennen, weil sich trockene Tannennadeln sehr rasch entzünden und minutenschnell Zimmerbrände mit Temperaturen von bis zu 1000 Grad Celsius entstehen lassen.
"Wenn es trotz aller Vorsicht doch zur Katastrophe kommt, bitte nicht mit Löschwasser geizen", ermuntert das Team der Sandmann KG, zu beherztem Eingreifen. „Denn die durch Wasser ruinierten Sachen werden, wie auch die durch das Feuer vernichteten, von der Hausratversicherung bezahlt, - auch die Weihnachtsgeschenke.“
Bei einem Zimmerbrand geht es meist nur um die Reparatur eines Tisches, um Reinigungskosten und um Tapeten, manchmal aber um 50.000 Euro und mehr. Wenn nämlich brennender Kunststoff (Tischplatten, Schrankbeschichtungen etc.) gefährliche Stoffe freisetzt, können diese die gesamte Wohnungseinrichtung und die Kleidung durchdringen und müssen vollständig entsorgt werden.
Bei Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise durch eine unbeaufsichtigte Kerzenflamme im Zimmer, können die Gerichte das letzte Wort haben und die Versicherung kann ihre Erstattungsleistung mindern. In neueren Versicherungsbedingungen geht es den Geschädigten besser: Viele Versicherer leisten nun auch in diesen Fällen. Ob der sogenannte "Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit" mitversichert ist, und in welchem Umfang, kann der betreuende Versicherungskaufmann schnell beantworten.
Für die viel höheren Schäden am Gebäude ist die Feuerversicherung des Hauses zuständig, die sich jedoch von einem Mieter einen Teil des Geldes zurückholt, wenn dieser den Brand schuldhaft verursacht hat. Eine Privathaftpflichtversicherung des Mieters kann hier die Ansprüche regulieren, sie sollte ohnehin in keinem Haushalt fehlen.
Hameln, 02.12.2025 – Naturgemäß häufen sich am Jahresende Terminsachen, wie z. B. bei der Altersvorsorge, wo Riester-Sparern staatliche Zulagen im dreistelligen Bereich winken.
Wer für 2023 noch keine Zulagen bei seinem Anbieter beantragt hat, kann dies für das vorletzte Jahr nur noch bis zum 31.12. tun. „Danach ist die staatliche Förderung unwiederbringlich verloren“.
Dass dringender Handlungsbedarf besteht, zeigen immer wieder Untersuchungen, wonach Riester-Sparer jedes Jahr über eine Milliarde Euro an staatlichen Zuschüssen verschenken, die ihnen zustehen. Denn der Staat fördert die Altersvorsorge über die Riester-Rente mit einer jährlichen Grundzulage von 175 Euro (Verheiratete: 350 Euro). Für alle ab 2008 Geborenen erhalten Eltern sogar jährlich 300 Euro. Wer ältere Kinder hat, wird zusätzlich mit 185 Euro je Kind bedacht, wenn noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Und für besonders junge Riester-Sparer gibt es auch einen Anreiz: Schließen unter 25-Jährige, die einen sozialversicherungspflichtigen Job nachgehen, einen Riestervertrag ab, erhalten sie einen einmaligen Riester-„Startbonus“ von 200 Euro. Diese staatliche Förderung wirkt wie ein Sparturbo: Da Riesterverträge Jahrzehnte laufen, können allein die staatlichen Zulagen mit Zinseszinseffekt vierstellige Summen erreichen und damit später eine höhere private Rente.
Voraussetzung für die volle Förderung aber ist, dass vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens, mindestens aber 60 Euro im Jahr in den Riestervertrag eingezahlt wurden. Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen automatisch gekürzt. Aber auch hier gilt eine Frist: Das Geld muss auf dem Riesterkonto noch in dem Jahr eingehen, für das später die staatlichen Zulagen beantragt und gewährt werden.
Falls man zu den Nachlässigen in Finanzsachen zählt, hilft ein so genannter Dauerzulagenantrag, den man bei seinem betreuenden Versicherungskaufmann stellen kann, sofern man eine Riesterversicherung abgeschlossen hat. Dann erfolgt die Beantragung der Zulage automatisch.
Dennoch empfehlen wir, zumindest einmal pro Jahr den Riestervertrag nachzuprüfen, ob man die Riesterförderung erhalten und nichts ungewollt verschenkt hat. „Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt. Dann kann man auch gleich die Einzahlung vornehmen und schauen, ob sich beispielsweise an den gemachten Angaben zum Familienstatus nichts geändert hat.“
Förderung von Selbständigen
Auch Selbständige können von einer staatlich geförderten Altersvorsorge profitieren und so genannte Rürup- bzw. Basis-Renten abschließen. Bei diesen muss man aber nicht wie bei den Riester-Renten einen Mindestbeitrag einzahlen, um eine staatliche Förderzulage zu erhalten. Vielmehr wird die Altersvorsorge über Basis-Renten steuerlich gefördert: 2025 können Basisrenten-Sparer bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen und damit ihre Steuerschuld senken. Aber wie bei den Riester-Sparern auch, müssen die Beiträge noch in diesem Jahr auf das Vorsorgekonto eingegangen sein, um sie steuerlich geltend zu machen. Also: Wer jetzt einzahlt, bekommt noch mehr.
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Schließen Sie diese Sicherheitslücke und schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Denn häufig erschweren dadurch entstehende Kosten, z. B. für notwendige Umbaumaßnahmen oder Einkommensverluste, die Situation nach einem Unfall zusätzlich. Am besten geht das mit der Unfallversicherung. Die kostet wenig, leistet dafür aber umso mehr.
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Seit der Liberalisierung des Gasmarktes können Sie als Kunde selbst entscheiden, bei welchem Versorger Sie Ihr Erdgas beziehen. Überregionale Gasanbieter sind oft wesentlich preiswerter als örtliche Grundversorger. Je nach Höhe des Verbrauchs liegt das Sparpotential häufig bei mehreren hundert Euro im Jahr. Der Wechsel zu einem günstigeren Gaslieferer entlastet Ihre Haushaltskasse also deutlich.

