Schön, dass Sie den Weg zur Sandmann KG gefunden haben. Wir sind seit über 52 Jahren für bestmögliche, freie und individuelle Optimierung Ihrer Finanzierungen, Immobilien und Versicherungen im Raum Hameln (Weserbergland / Region Hannover) für Sie da.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Finanzierung, Geldanlage und beraten Sie zu allen Versicherungen (vom A- Auto bis zum Besuch beim Z- Zahnarzt).
Hameln, 02.10.2026 – Mit Beginn der dunklen Jahreszeit ist für Autofahrer erhöhte Vorsicht angebracht. Nicht nur Nebel, Laub und rutschige Straßen werden jetzt tückisch, sondern auch das Risiko von Wildunfällen steigt wieder. Rund 276.000 Kollisionen von großen Wildtieren mit Kraftfahrzeugen gibt es pro Jahr, das sind mehr als 750 täglich auf deutschen Straßen, sagt die Versicherungswirtschaft.
„Dabei können die Schäden am eigenen Fahrzeug beachtlich sein“, betont das Sandmann Team. „Doch die meisten sind über die Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt. Eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes findet dabei nicht statt.“
Zur Vermeidung von Schwierigkeiten sollten Wildschäden aber unverzüglich bei der Polizei oder der zuständigen Forstbehörde gemeldet werden. Dann erhält man ein sogenannte Wildschadenbescheinigung.
Nach der Schadensanzeige bei der Kfz-Versicherung werden im Rahmen der Voll- und Teilkasko nur Fahrzeugschäden ersetzt, die durch einen Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild (Reh, Wildschein) entstanden sind. Einige Kfz-Versicherer decken in ihren Policen auch Kollisionsschäden durch weitere oder sogar alle Tiere ab. Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt durch die Schadenregulierung nicht. Bei Vertragsfragen wendet man sich am besten an den Versicherungsvermittler seines Vertrauens.
Was tun bei Schreckreaktionen?
Wird der Schaden nicht durch das Tier direkt verursacht, sondern entsteht er durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Wild, können trotzdem Leistungen von der Teilkaskoversicherung als so genannte "Rettungskosten" gefordert werden. Allerdings muss der Geschädigte den Nachweis führen, dass sich Wild auf der Fahrbahn befunden und damit die unmittelbare Gefahr eines Zusammenstoßes bestanden hatte. Dies setzt voraus, dass Zeugen oder Fotos für den Schadenshergang beziehungsweise im Falle einer Berührung mit dem Tier, Spuren (Haare, Blutreste) vorhanden sind. Darüber hinaus muss die Rettungshandlung auch objektiv sinnvoll gewesen sein. Bei kleineren Tieren (z. B. Hase, Marder) ist nämlich nach der geltenden Rechtsprechung ein selbstgefährdendes Ausweichen nicht zulässig.
Auch Hartgesottene sollten aufpassen: Denn die Aneignung von überfahrenem Wild zum Zwecke des Verzehrs erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei und kann strafrechtlich geahndet werden.
Hameln, 03.09.2026 – In Deutschland verunfallten 2024 (neuere Zahlen liegen nicht vor) rund eine Million Schüler, davon 434 so schwer, dass die Betroffenen eine gesetzliche Rente erhielten. Doch wird diese fürs Leben reichen? „Mitnichten“, sagt das Sandmann Team und erklärt: „Ein 14-Jähriger erhält bei einem eingetretenen Unfall mit 60-prozentiger Invalidität bundeseinheitlich eine Rente von derzeit 527 Euro monatlich. Bei völliger Erwerbsunfähigkeit bekommt ein Schulkind 878 Euro. Das ist für das zukünftige Leben garantiert zu wenig.“
Nach einem Unfall mit Langzeitfolgen ist daher der Finanzbedarf groß, um ein einigermaßen angemessenes Leben zu führen. Schließlich muss evtl. die Wohnung barrierefrei umgebaut sowie teilweise Pflegedienste in Anspruch genommen werden. Zudem passieren die meisten schweren Schulkinder-Unfälle in der Freizeit. Dann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung gar nichts.
Deshalb empfiehlt das SET, Eltern schulpflichtiger Kinder, sich Gedanken über eine sinnvolle Absicherung zu machen. In Betracht käme hier eine private Kinderunfallversicherung, deren Leistungen zusätzlich zu denen der gesetzlichen ausbezahlt würden.
Dieser private Schutz ist gar nicht teuer. Sind zum Beispiel für den Fall der Vollinvalidität rund eine Million Euro als Zahlung vereinbart, liegen die Versicherungskosten bei etwa 25 Euro monatlich, wenn man einen modernen Progressionstarif wählt. „Damit die Absicherung im Katastrophenfall nicht zum ärmlichen Trostpflaster wird, sollte man diese Größenordnung im Interesse der Kinder wählen“, sagt Beljan. „Zudem greift die private Unfallversicherung nicht nur in der Schule und auf dem Schulweg, sondern auch während aller Freizeitaktivitäten der Kinder. Und gerade dort passieren die meisten Kinderunfälle.“
Hameln, 16.06.2026 – Die warmen Temperaturen locken zu ausgedehnten Fahrradtouren. Doch das Schöne hat leider auch seine Schattenseiten: Rund 50 Prozent der Fahrradunfälle gelten als Eigenschaden, also selbst verursacht und geschädigt. Dies trifft insbesondere auf E-Bikes zu, mit denen man mühelos schneller (und gefährlicher) unterwegs ist.
„Hier können Unfallversicherungen weiterhelfen“, informiert das Sandmann Team. „Passiert ein Unfall, übernehmen sie alle Kosten, die durch die dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen entstanden sind, bis hin zur Invalidität. Manche Vertragsvarianten bieten sogar einen Hinterbliebenenschutz für die Familie an.“
Kinderkulanz in der privaten Haftpflicht
Doch manchmal trifft es nicht einen selbst, sondern andere. Auch das kann ruinös enden, denn ein verursachter Schaden, der andere zu Invaliden macht, kann in die Hunderttausende gehen. „Deshalb ist es ratsam, auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung zu haben, bevor man sich zu ausgedehnten Fahrradtouren locken lässt“, empfehlt das Team. Diese Versicherung kostet im Jahr meist nur einen zweistelligen Betrag und kommt auch für zahlreiche andere Schäden auf, die man unabsichtlich oder fahrlässig anderen zufügt.
Als eine Familienversicherung kann sie auch Schäden abdecken, die minderjährige Kinder anderen zufügen, wenn sie beispielsweise mit ihrem Fahr- oder Laufrad parkende Autos zerkratzen. Doch Kinder unter sieben Jahren sind generell nicht deliktfähig und können deshalb auch nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Deshalb bieten einige Haftpflichtversicherer eine sogenannte Kinderkulanzklausel an, die auch Schäden deliktunfähiger Kinder abdeckt.
Diebstahlgefahr nicht unterschätzen
Passionierte Radfahrer versichern nicht nur sich, sondern auch ihr Fahrrad gegen Diebstahl. Zu Recht, wie die Erfahrung zeigt. Denn jährlich werden laut Polizeistatistik rund 214.000 Drahtesel in Deutschland gestohlen. Bei hochwertigen Rädern lohnt sich da, neben einem guten Schloss, die eigene Hausratversicherung zu prüfen und diese gegebenenfalls mit einem zusätzlichen Deckungsschutz für das hochwertige Fahrrad zu ergänzen.
Bei neuangeschafften teuren E-Bikes, die locker einen vierstelligen Betrag kosten, sollte man sich vergewissern, dass der Diebstahlschutz auch in der Hausratversicherung eingeschlossen ist und die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt. Denn oftmals ist der Versicherungsschutz auf Fahrräder und ‚nicht selbstfahrende Fahrzeuge’ beschränkt. Deshalb sind die Besitzer von E-Bikes oder „Pedelecs“ mit Anfahrhilfe gut beraten, wenn sie mit ihrem Versicherungsmakler klären, ob ihre Versicherung für Schäden mit dem neuen E-Fahrrad aufkommt.
Beim Fensterputzen rutscht die Leiter weg, auf der Fahrradtour endet eine Kurve mit einem Sturz oder beim Sport verletzt man sich das Knie schwer. Unfälle passieren überall, insbesondere in der Freizeit. Viele unterschätzen dabei, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen bei der Arbeit, in Schule und Kita sowie auf die versicherten Wege dorthin und zurück leistet. Das private Leben bleibt damit über weite Strecken außen vor.
Frei... [ mehr ]
Kinder entdecken die Welt mit viel Neugier und manchmal etwas zu viel Schwung. Wenn beim Besuch bei Freunden das Glas über den Laptop kippt oder beim Fußballspielen eine Scheibe zu Bruch geht, scheint für die Eltern die Sache zunächst klar: Schaden melden und die Haftpflicht zahlt. Bei kleinen Kindern kann es allerdings anders laufen.
Bedingungscheck „deliktunfähig“Kinder unter sieben Jahren gelten als deliktunfähig. Der Gesetzgeber ... [ mehr ]
Eine Grippe ist meist nach einigen Tagen überstanden. Nach einer Operation oder bei einer ernsthaften Erkrankung kann die Rückkehr in den Beruf dagegen Wochen oder Monate dauern. Angestellte erhalten ihr Gehalt in der Regel sechs Wochen weiter. Danach übernimmt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse. Allerdings fällt das Krankengeld geringer aus als das bisherige Einkommen und für Selbstständige entsteht die finanzielle Lücke sogar deutlich... [ mehr ]
Die meisten Menschen unterschätzen ihre Lebenserwartung und riskieren so, dass bei fehlender Finanzplanung für den Ruhestand, die Finanzen knapp werden, obwohl die besten Jahre noch vor einen liegen. Dabei sollte das angesparte Vermögen genauso lange reichen wie das Leben.
Bei einem klassischen Auszahlplan wird regelmäßig Geld aus einem vorhandenen Kapitalstock entnommen. Damit bleibt jedoch die Frage nach dem richtigen Endalter. Großzügige Entn... [ mehr ]
Ob bei der Gartenarbeit, beim Sport oder im Urlaub: Ein unbedachter Schritt und das Schicksal schlägt zu. Glück hat, wer noch einmal mit einem blauen Auge davon kommt. Doch oft wird aus einem kleinen Fehltritt ein gefährlicher Unfall – statistisch gesehen alle vier Sekunden. Und die meisten davon passieren in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung hilft da nicht, denn sie zahlt nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, im Kindergarten oder in der Schule sowie auf den Wegen dorthin und wieder zurück nach Hause.
Schließen Sie diese Sicherheitslücke und schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Denn häufig erschweren dadurch entstehende Kosten, z. B. für notwendige Umbaumaßnahmen oder Einkommensverluste, die Situation nach einem Unfall zusätzlich. Am besten geht das mit der Unfallversicherung. Die kostet wenig, leistet dafür aber umso mehr.
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Seit der Liberalisierung des Gasmarktes können Sie als Kunde selbst entscheiden, bei welchem Versorger Sie Ihr Erdgas beziehen. Überregionale Gasanbieter sind oft wesentlich preiswerter als örtliche Grundversorger. Je nach Höhe des Verbrauchs liegt das Sparpotential häufig bei mehreren hundert Euro im Jahr. Der Wechsel zu einem günstigeren Gaslieferer entlastet Ihre Haushaltskasse also deutlich.

