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Aktuelles / Privathaftpflichtversicherung für Kinder ab 10 Jahren24.11.2008Kinder, ab dem vollendeten 10.Lebensjahr sind nicht mehr haftungsfrei gestellt. So lautet es unmissverständlich im Gesetz. Das heißt, wenn ein Kind beispielsweise im Straßenverkehr einen Schaden verursacht, übernimmt nicht unbedingt die Haftpflichtversicherung der Eltern den verursachten Schaden. Achten Sie deshalb darauf, Ihre Haftpflichtversicherung entsprechend zu erweitern. Wir beraten Sie ausführlich darüber. Ihr Versicherungsbüro Sandmann in Hameln - Ihr unabhängiger Versicherungsmakler und Fachmann in allen Versicherungsfragen. | ![]() |
Als Versicherungsmakler arbeiten wir unter anderem
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