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Aktuelles / Neues Hundegesetz schreibt Haftpflicht und Chip vor16.06.2011Die wichtigsten Neuerungen sind eine zwingend vorgeschriebene Hundehalterhaftpflicht für alle über sechs Monate alte Hunde. Hier wird eine Mindestversicherungssumme von 500.000 € festgelegt. Die Versicherer bieten jetzt bereits deutlich höhere Versicherungssummen an. So kann man einen Versicherungsschutz von 5.000.000 € pauschal bereits für einen monatlichen Betrag von ca. 6,00 € erhalten. Weiter wird gefordert, Hunde, die älter als sechs Monate sind, mit einem Chip zu versehen. Er enthält dann Angaben zu Tier und Halter sowie eine 15-stellige Nummer zur Identifikation des Hundes. Die Kosten für das Chippen soll bei etw 50 € liegen. Zudem ist geplant,ab 2013 einen Sachkundenachweis, Hundeführerschein genannt, einzuführen. Dieser Sachkundenachweis gilt dann für Halter aller Hunde unabhängig von der Rasse. Betroffen sind davon aber vorrangig nur die neuen Halter von Hunden. Generell befreit sind Tierärzte, Jäger und Hundezüchter. | ![]() |
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